Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Leistungen

Die Katzenpension Katzen-Garten garantiert für die Dauer des Aufenthaltes eine tierschutzgerechte Unterbringung der Katze, ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigung, Futter sowie bei Bedarf tierärztliche Versorgung.

2. Gesundheit und Impfungen, Tierarztkosten

Jede Katze muss sterilisiert, jeder Kater kastriert sein. Wir nehmen nur Tiere auf, deren Sterilisation mindestens 4 Monate zurück liegt, da unsere Pension auf ausgewachsene und ältere Tiere ausgerichtet ist.

Der Katzenhalter ist verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten und aktuelle Erkrankungen zu informieren.

Alle Tiere müssen über einen aktiven Impfschutz verfügen. Für Wohnungskatzen dürfen die Impfungen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 3 Wochen (bei Erstimpfungen) sein. Bei Freigängern sind Impfungen gegen FIP, Tollwut sowie Leukose ggf. empfehlenswert. Bitte lassen Sie sich hierüber von Ihrem Tierarzt beraten. Für versteckte Krankheiten wie FIP, Leukose, Kaninchenseuche u. ä. wird von der Pension keine Haftung übernommen. Der gültige Impfpass der Katze ist beim Einchecken in die Katzenpension vorzulegen und verbleibt während des Aufenthaltes bei uns.

Zum Schutz unserer übrigen Pensionsgäste muss Ihre Katze frei von ansteckenden Krankheiten sein. Sollte Ihre Katze trotz bester Pflege und aller Vorsichtsmaßnahmen während der Pensionszeit erkranken oder verunfallen, ist der Katzenhalter mit eventuell nötigen Tierarztbesuchen einverstanden. Die anfallenden Tierarztkosten trägt der Katzenhalter.

Jede Katze wird bei der Aufnahme in die Katzenpension in Anwesenheit ihres Besitzers auf evtl. Parasitenbefall untersucht. Bei positivem Befund ist eine Behandlung mit einem Spot-On-Präparat zwingend.

Die Pension hat das Recht, die Betreuung stark erkrankter Tiere abzulehnen.

Die Katzenpension kann für Krankheiten gleich welcher Art nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn jedes Tier kann Bakterien oder Viren in sich tragen.

Die Pension übernimmt keinerlei Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Tieres entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die Beweislast hierfür trägt der Tierhalter.

3. Preise, Aufenthaltsdauer

Alle angegebenen Preise auf unserer Webseite sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Der Pensionspreis ist bei der Abgabe des Tieres in Höhe der vereinbarten Pensionszeit in bar zu zahlen.

Eine Verlängerung der Pensionszeit ist, mit vorheriger Absprache, in der Regel möglich. Die zusätzlichen Pensionskosten sind bei Abholung des Tieres in bar zu entrichten. Wird eine Verlängerung der Pensionszeit vom Tierhalter nicht rechtzeitig angezeigt, wird beim nächsten Aufenthalt des Tieres eine Kautionszahlung in Höhe von 50 € fällig.

Sollte das Tier 7 Tage nach Ablauf der bezahlten Pensionszeit nicht abgeholt und auch keine Verlängerung vereinbart worden sein, ist die Pension berechtigt, das Tier (ohne Schadensersatzanspruch) an ein Tierheim weiterzugeben. Die Einforderung der restlichen Pensionskosten bleibt hiervon unberührt.

4. Gegenstände, Haftung für Schäden

Transportkörbe und evtl. Gegenstände (Lieblingsteile Ihrer Katze wie Decke, Spielzeug etc.), die zusammen mit dem Tier abgegeben werden, müssen vom Halter entsprechend gekennzeichnet werden. Bei Beschädigungen oder Verlust übernimmt die Katzenpension keine Haftung.

Der Halter haftet für Beschädigungen und Verunreinigungen, die während der Pensionszeit durch sein/e Tier/e verursacht werden.

5. Schadensersatz

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, soweit ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit oder wenn der Schaden auf falsche Haltung oder Fütterung zurückzuführen ist, haftet der Auftragnehmer nur, soweit es sich um eine gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des bezahlten Pensionspreises begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadensersatz.

6. Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden zum Betreuungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages werden anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gegenstandslos.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

Stand: November 2019